KI und Datenschutz in der Schweiz: Was KMU nach revDSG beachten
Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt seit dem 1. September 2023 und ist direkt auf KI anwendbar. Für ein KMU heisst das vor allem: Personen informieren, nur nötige Daten verwenden, mit dem KI-Anbieter einen sauberen Vertrag haben, Datenübermittlungen ins Ausland prüfen und die Daten technisch schützen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei heiklen Daten lohnt sich die Abklärung mit einer Fachperson.
Betrifft das meinen KI-Workflow überhaupt?
Das Datenschutzgesetz schützt Personendaten, also Angaben zu einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person: Namen, E-Mail-Adressen, Kundenanfragen, Gesprächsnotizen. Ob es greift, hängt also davon ab, was der Workflow verarbeitet:
- Kaum Personendaten: Ein Support-Agent, der Fragen aus Handbüchern und Datenblättern beantwortet, oder ein Bestandsabgleich zwischen Shop und Lieferant.
- Viele Personendaten: Ein Agent, der E-Mails von Kunden liest, Gespräche zusammenfasst oder Berichte mit Namen erstellt.
Auch wo keine Personendaten im Spiel sind, bleiben Geschäftsgeheimnisse und Verträge mit Kunden und Lieferanten ein Thema. Die Frage «Welche Daten gehen wohin?» gehört deshalb in jedes KI-Projekt.
Die wichtigsten Pflichten nach revDSG
Transparenz und Information
Wer Personendaten beschafft, muss die betroffenen Personen darüber informieren, etwa in der Datenschutzerklärung. Geht es um eine Entscheidung, die ausschliesslich automatisiert getroffen wird und für die Person eine rechtliche Folge hat oder sie erheblich beeinträchtigt, muss sie darüber informiert werden und kann verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung überprüft.
Nur so viel wie nötig
Daten dürfen nur für einen bestimmten, erkennbaren Zweck und im nötigen Umfang bearbeitet werden. Für KI heisst das: Der Workflow bekommt nur die Daten, die er für seine Aufgabe braucht, nicht das ganze Kundenarchiv.
Vertrag mit dem KI-Anbieter (Auftragsbearbeitung)
Wenn ein externer Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag bearbeitet, ist das eine Auftragsbearbeitung. Sie brauchen einen Vertrag, der regelt, dass der Anbieter die Daten nur für Ihren Auftrag verwendet und sie schützt. Achten Sie darauf, dass Ihre Inhalte nicht zum Training des Modells verwendet werden.
Daten im Ausland
Viele KI-Modelle laufen in Rechenzentren ausserhalb der Schweiz. Erlaubt ist das in Staaten, deren Datenschutz der Bundesrat als angemessen anerkannt hat, darunter die Staaten der EU und des EWR. Für die USA gilt das für Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. In andere Staaten nur mit zusätzlichen Garantien, etwa Standardvertragsklauseln. Wo es die Daten verlangen, gibt es auch Modelle in Rechenzentren in der Schweiz oder direkt bei Ihnen.
Datensicherheit
Zugriffe beschränken, Verbindungen verschlüsseln, Protokolle führen: Die Sicherheit muss dem Risiko angemessen sein. Kommt es zu einer Verletzung der Datensicherheit mit voraussichtlich hohem Risiko für die Betroffenen, muss sie dem EDÖB so rasch wie möglich gemeldet werden.
Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko
Kann eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Betroffenen mit sich bringen, etwa bei besonders schützenswerten Daten wie Gesundheitsangaben in grossem Umfang, verlangt das Gesetz vorher eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Für die meisten Büro-Workflows im KMU ist das nicht der Fall, es lohnt sich aber, die Frage bewusst zu stellen.
Was passiert bei Verstössen?
Das revDSG sieht Bussen von bis zu CHF 250'000 vor, und zwar in erster Linie gegen die verantwortlichen Personen. Das Unternehmen selbst kann bis CHF 50'000 gebüsst werden, wenn sich die verantwortliche Person nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermitteln liesse. Bestraft werden vorsätzliche Verstösse gegen bestimmte Pflichten, zum Beispiel gegen die Informationspflicht oder die Regeln zur Bekanntgabe ins Ausland. Ein Grund mehr, die Fragen vor dem Start zu klären statt danach.
Checkliste für Ihren KI-Workflow
- Welche Daten verarbeitet der Workflow? Sind Personendaten dabei, auch besonders schützenswerte?
- Bekommt der Workflow nur, was er für seine Aufgabe braucht?
- Wo läuft das KI-Modell, und ist die Übermittlung dorthin zulässig?
- Gibt es einen Vertrag mit dem Anbieter, und ist Training mit Ihren Daten ausgeschlossen?
- Ist Ihre Datenschutzerklärung auf dem aktuellen Stand?
- Trifft der Workflow Entscheidungen allein, oder prüft ein Mensch?
- Wer hat Zugriff, und wie lange werden Daten gespeichert?
So machen wir das
Verarbeitet wird nur, was der Workflow für seine Aufgabe braucht. Wir setzen in der Regel führende Cloud-Modelle über Bezahl-Schnittstellen ein, die Ihre Inhalte nicht zum Training verwenden, und wo es Ihre Daten verlangen, Modelle in einem Rechenzentrum in der Schweiz oder der EU oder direkt bei Ihnen. Was wohin übermittelt wird, legen wir vor der Installation schriftlich offen. Mehr zu unseren Workflows: KI-Support-Agent, Daten-Abgleich und KI-Voice-Agent.
Häufige Fragen
Gilt das Datenschutzgesetz überhaupt für KI? +
Ja. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat festgehalten, dass das geltende Datenschutzgesetz direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist. Sobald ein KI-Workflow Personendaten bearbeitet, gelten dieselben Regeln wie für jede andere Bearbeitung.
Dürfen wir Kundendaten in einen Chatbot kopieren? +
Vorsicht bei Gratis- und Privatkonten: Manche Anbieter verwenden Eingaben dort zum Training, sofern man das nicht abstellt. Für Kundendaten gehören Geschäftsangebote oder Bezahl-Schnittstellen mit klarem Vertrag, bei denen Ihre Inhalte nicht zum Training verwendet werden, und eine Prüfung, wo die Daten bearbeitet werden.
Brauchen wir ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten? +
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind grundsätzlich davon befreit, ausser sie bearbeiten in grossem Umfang besonders schützenswerte Personendaten oder machen Profiling mit hohem Risiko. Ein kurzes internes Verzeichnis schadet trotzdem nicht: Es hilft, den Überblick zu behalten.
Was würde das bei Ihnen bringen?
Im Fragebogen wählen Sie Ihre Abläufe und den heutigen Aufwand. Sie sehen sofort, welcher Workflow passt und wie viele Stunden im Monat drin liegen. Danach erhalten Sie von uns innert zwei Werktagen einen Festpreis.
Weitere Artikel
KI-Halluzinationen vermeiden: Warum jede Antwort eine Quelle braucht
Warum KI erfindet, und mit welchen vier Regeln ein Support-Agent nur noch belegt antwortet.
KI im KMU einführenWas kostet KI-Automatisierung für ein KMU?
Einmalige Kosten, laufende Kosten und die Rechnung, die Sie vor dem Start machen sollten.
Daten und Abläufe automatisierenShop-Bestand automatisch mit Lieferantendaten abgleichen
Vom manuellen Abgleich zum automatischen Lauf mit Testlauf, Sicherung und Notbremse.